Rechtsanwälte Enzweiler & Koch

Kanzlei

Rechtsanwalt Axel Koch


Rechtsanwalt Axel Koch bestand 1983 das Abitur am Abtei-Gymnasium in Duisburg-Hamborn. Er leistete von 1983 bis 1984 seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr ab. Anschließend studierte er von 1984 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Das erste juristische Staatsexamen legte er im Mai 1991 vor dem Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Düsseldorf ab. Dadurch erlangte er den Hochschulgrad Diplom-Jurist, verliehen durch die Ruhr-Universität Bochum im Mai 1991. Das Referendariat absolvierte Rechtsanwalt Koch unter anderem beim Amtsgericht Duisburg-Hamborn, dem Landgericht Duisburg, der Staatsanwaltschaft Duisburg und dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Im Juli 1994 legte er vor dem Landesjustizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Düsseldorf die Assessorprüfung zum zweiten juristischen Staatsexamen ab.

Am 15.08.1994 wurde Rechtsanwalt Koch zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.

Nach kurzer Einarbeitung als angestellter Rechtsanwalt trat Rechtsanwalt Koch in die Sozietät der Rechtsanwälte Elingshausen & Koch in die dortige interurbane, überörtliche Sozietät mit zwei Standorten, nämlich Duisburg-Rheinhausen und Duisburg-Hamborn, ein und übernahm die Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten für das Büro Duisburg-Hamborn.

Im März 2008 wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.

Seit 01.02.2011 ist Rechtsanwalt Koch in die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Enzweiler & Koch eingetreten.

Im September 2014 wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht zu führen.

Rechtsanwalt Koch ist Mitglied des Vereins der Landgerichtsanwälte beim Landgericht Duisburg und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie der dortigen Arbeitsgemeinschaften für Verkehrsrecht, Strafrecht und Medizinrecht.