Rechtsanwälte Enzweiler & Koch

Kanzlei

Rechtsanwältin Sabine Koch


Rechtsanwältin Sabine Koch bestand 1983 das Abitur am Städtischen Gymnasium an den Buchen in Mülheim an der Ruhr. Danach studierte sie an der Ruhruniversität in Bochum von 1983 bis 1991 und legte im Mai 1991 das erste juristische Staatsexamen ab. Dadurch erlangte sie den Hochschulgrad Diplomjuristin. Das anschließende Referendariat absolvierte sie u.a. beim Amtsgericht Mülheim, dem Landgericht Duisburg, dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Im Juli 1994 legte sie vor dem Landesjustizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Düsseldorf die Assessorprüfung zum zweiten juristischen Staatsexamen ab.

Im März 1995 wurde Rechtsanwältin Koch zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsbefugt.

Rechtsanwältin Koch ist seit dem 01.07.2012 als Rechtsanwältin in die Kanzlei Enzweiler und Koch eingetreten.

Seit Oktober 2015 ist sie Fachanwältin für Familienrecht.

Rechtsanwältin Koch ist Mitglied des Vereins der Landgerichtsanwälte beim Landgericht Duisburg und Mitglied im Deutschen Anwaltverein, sowie in der dortigen Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht.